Dienstag, 29. Oktober 2013

Druckwelle lässt Dach anheben und verursacht Risse in der Wand - heise.de

„Ramstein in Rheinland Pfalz, Nollstraße gegen 22.30 Uhr, vergangenen Samstag. Eine 23-jährige Frau, die in einer kleinen Dachgeschosswohnung wohnt, möchte ihr Luftbett aufblasen. Die elektronische Pumpe, die das Bett mit Luft füllt, wird eingeschaltet. Kurz darauf explodiert das Bett. Die Frau erleidet durch die heiße Luft Verbrennungen am Kopf, muss in ein Krankenhaus gebracht werden. Die Druckwelle zerstörte Fenster, verursachte Risse in den Wänden der Wohnung und deckte Dachziegel ab.
Als die Feuerwehr am Sonntag nochmals zu der Wohnung ausrückte, stellte sie fest: Die Explosion war so heftig, dass das ganze Dach von ihr angehoben wurde. Die Polizei vermutet, dass der Kompressor sich nicht ausgeschaltet hat, als die optimale Luftmenge erreicht wurde. Daraufhin sei es möglicherweise zu einem Überdruck gekommen. "Nach maximaler Ausdehnung explodierte das Luftbett", heißt es in der Pressemitteilung der Polizei.

Andreas Petry von der Polizei in Landstuhl sagte, dass aber noch immer einiges im Unklaren sei, was die genaue Ursache der Explosion betrifft. Derzeit, so Petry, seien Sachverständige vor Ort, die unter anderem auch die Statik des Hauses überprüfen. Der Schaden wird auf 50.000-70.000 Euro geschätzt. Immerhin hatte die Frau Glück im Unglück: Die Verbrennungen stellten sich als leicht heraus und sie konnte am Montag wieder aus dem Krankenhaus entlassen werden.

Erst im August dieses Jahres kam es in der niedersächsischen Gemeinde Barver zu einem vergleichbaren Vorfall. Ein 41-jähriger Mann hatte damals versucht, ein Luftbett zu reparieren. Um die Luft am Ausströmen zu hindern, nutzte er ein Dichtungsmittel für Autoreifen. Nach der Reparatur sollte der Kompressor wieder angeschaltet werden, doch durch einen Funken des Elektromotors fing die Dichtungsmasse Feuer, es kam zur Explosion. Der Sachschaden, der dabei entstand, war allerdings noch höher als bei der Explosion in Ramstein, nämlich 150000 Euro. Sollte sich herausstellen, dass dem Mann eine Mitschuld zukommt, droht dem Mann "ein Strafverfahren wegen fahrlässigen Herbeiführens einer Explosion".“

 

Quelle

Mittwoch, 16. Oktober 2013

Alte Heizungen müssen bis 2015 ausgetauscht werden

Heizung und Warmwasser gehören zu den größten Energiefressern im Haus. Um die Effizienz zu erhöhen, hat das Bundeskabinett jetzt eine Neuregelung der Energie-Einsparverordnung (EnEV) verabschiedet. Heizungen, die älter als 30 Jahre sind müssen bis 2015 ausgetauscht werden. Worauf Häuslebauer, Vermieter und Mieter künftig zu achten haben, das hat SR online für Sie zusammengestellt.

(16.10.2013) Heizungen, die älter als 30 Jahre sind müssen bis 2015 ausgetauscht werden. Das hat das Bundeskabinett beschlossen. Bisher galt die Austauschpflicht nur für Heizkessel, die vor 1978 eingebaut wurden. Zudem soll auf Energieausweisen die Energieeffizienzklasse vermerkt werden. Ziel ist es, bei Verkauf oder Vermietung von Immobilien mehr Transparenz über den zu erwartenden Energieverbrauch zu haben. Die Verordnung soll am 1.Mai 2014 in Kraft treten.

Was müssen Häuslebauer beachten?

Neue Immobilien müssen bei Heizung, Kühlung und Strom insgesamt mit weniger Energie auskommen als ihre Vorgänger. Auch der allgemeine Wärmeverlust der Immobilie muss weiter sinken. Die Effizienzanforderungen für Neubauten in Deutschland werden dafür 2016 angehoben: Der Primärenergiebedarf muss um 25 Prozent niedriger liegen. Die Dämmleistung der Gebäudehülle muss im Schnitt um 20 Prozent steigen. Häuslebauer müssen dafür sorgen, dass ihre neuen Gebäude den Vorgaben zu den jeweiligen Stichtagen am 1. Januar entsprechen. Bei der Sanierung bestehender Gebäude ist keine Verschärfung vorgesehen.

Austausch von alten Heizungen

Öl- und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen bis 2015 ausgetauscht werden. Bisher galt die Austauschpflicht nur für Heizkessel, die vor 1978 eingebaut wurden. Nicht betroffen sind Brennwertkessel und Niedertemperaturheizkessel, die einen besonders hohen Wirkungsgrad haben. Erfasst werden demnach nur sogenannte Konstanttemperaturheizkessel.

Welche Ausnahmen gibt es?

Viele selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser sind von der Austauschpflicht ausgenommen. Hier gilt die bereits bestehende EnEV Regelung von 2002. Danach sind Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die am 1. Februar 2002 in diesen Häusern mindestens eine Wohnung selbst genutzt haben, von der Austauschpflicht ausgenommen. Im Falle eines Eigentümerwechsels ist die Austauschpflicht vom neuen Eigentümer innerhalb von zwei Jahren zu erfüllen.

Was ändert sich für Mieter?

Wer Wohneigentum mietet, muss sich mit der Verschärfung der Mindeststandards selbst nicht befassen. Die Novelle nimmt aber auch einige ergänzende neue Vorgaben der EU auf, die für Mieter interessant sind. So werden die schon seit 2009 obligatorischen Energiepässe für Immobilien ab 2014 mit Effizienzklassen-Angaben, ähnlich denen auf Elektrogeräten oder Autos, ergänzt. Die Energie-Kennziffern müssen auch in Immobilienanzeigen abgedruckt sein.

Und noch etwas ändert sich: Bisher war vorgeschrieben, dass Energieausweise „zugänglich“ gemacht werden müssen. Nun wurde festgelegt, dass dies direkt zum Zeitpunkt der Besichtigung des Kauf- bzw. Mietobjekts geschehen muss. Darüber hinaus muss der Energieausweis als Kopie oder Original jetzt auch an den Käufer oder neuen Mieter ausgehändigt werden.

Wirkt sich die Novelle auf die Förderung von Baumaßnahmen aus?

Ja, indirekt. Die EnEV definiert zwar nur gesetzliche Standards, die in jedem Fall erfüllt sein müssen. Ihre Vorgaben sind aber zugleich der Referenzwert für die Effizienzhaus-Standards der staatlichen Förderbank KfW. So bedeutet der KfW-Effizienzhausstandard 70 zum Beispiel, dass ein Neubau die Energieverbrauchs-Vorgaben um 30 Prozent übertreffen muss.

Für die Sanierung bestehender Immobilien gibt es bei der KfW und den Förderbanken der Länder aber auch noch weitere Programme, die sich nicht an Referenzwerten der EnEV ausrichten, sondern nach dem Vorher-Nachher-Prinzip funktionieren: Besitzer erhalten dabei beispielsweise für jede neu eingesparte Kilowattstunde Heizenergie jährliche Zuschüsse.

Quelle: sr-online.de

Donnerstag, 10. Oktober 2013

Beißender AUtofahrer in Wallerfangen

"WALLERFANGEN. Zu einer handgreiflichen Auseinandersetzung, bei der ein bis dato unbekannter Autofahrer einen an dem Geschehen beteiligten 23-jährigen Autofahrer aus Wallerfangen in die Schulter biss, kam es am späten Mittwochabend gegen 21.13 Uhr in Höhe des Mitfahrerparkplatzes, der an der L 170 gelegen ist.

Nach Angaben des verletzten Fahrers soll es auf der Fahrt zwischen Wallerfangen und Dillingen zu einem nicht unproblematischen Überholvorgang durch den unbekannten Fahrer eines schwarzen Smart gekommen sein, wobei dessen Fahrer anschließend ohne triftigen Grund sein Auto mehrmals abgebremst habe, so dass nur durch starkes Abbremsen Auffahrunfälle vermieden werden konnten.

Der Smart-Fahrer habe im Einmündungsbereich der L 170 / Konrad-Adenauer-Allee angehalten und dort sei es zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen. Völlig überraschend habe der Smart-Fahrer dann dem 23-jährigen gegen das Knie getreten. Der Angegriffene habe zurückgeschlagen und in der Folge sei er von dem Smart-Fahrer in die Schulter gebissen worden.

anach sei der Mann mit seinem Auto geflüchtet. Die Bisswunde war deutlich sichtbar. Da der Verletzte sich das Autokennzeichen des Smart gemerkt hatte, weiß die Polizei um den Halter, der im Bereich Nalbach wohnt.

Derselbe konnte bis jetzt noch nicht von der Polizei zuhause angetroffen werden. Für den Vorfall gibt es einen Zeugen, der sich bei dem 23-jährigen im Auto befand. Die Polizei hat Ermittlungsverfahren wegen Nötigung und Körperverletzung eingeleitet.

Hinweise an die Polizei unter 06831-9770."

 

Der Weg in die Freiheit - Ausschließlichkeitsagenturen im Umbruch

Immer mehr Ausschließlichkeitsagenturen suchen den Weg in die Unabhängigkeit. Meist ist der interne Druck, die Veränderung der Ausrichtung des Versicherers oder die Bestandsaufteilung durch Generationswechsel der Auslöser. Allerdings fallen bei einem Ausstieg aus der Gesellschaft die bisherigen Bestandsprovisionen des Vertreters weg. Deshalb möchte man beim Einstieg in den Beruf des Maklers doch vor allem eines: Seinen Bestand, also seine Kunden mitnehmen, da diese die Existenz des Maklers darstellen. Hierauf hat sich ein Unternehmen in Regensburg, die STATUS GmbH spezialisiert und hilft werdenden Maklern bei ihrem Umstieg.
Die STATUS GmbH gilt als „Spezialist für Bestandsumdeckung“ und hat als solcher ein ganz eigenes Geschäftsmodell. Als Dienstleister für Bestandsumdeckung im Kompositbereich unterstützt sie ihre Kunden auf dem Weg vom Ausschließlichkeitsvertreter zum Makler. Sie hat knapp zwei Dutzend strategische Partner für den Sachversicherungsbereich und bietet dem Vermittler Hilfestellung bei bei Produkt- und Prämienfindung. Wenn der Agenturvertrag gekündigt und das Team der STATUS informiert worden ist, analysiert das BackOffice der STATUS GmbH zusammen mit den Produktpartnern die Bestände und beurteilt diese nach dem Beitrags- und Leistungsniveau in den einzelnen Sparten. Danach werden zusammen mit den Versicherern Umdeckungskonzepte erarbeitet. Die Bestände bleiben dabei beim Vermittler. Die Versicherer rabattieren dabei entsprechend den bisherigen Tarif der Kunden. Der Makler kann sich nun durch die getätigte Marktanalyse zwischen den ausgewählten Deckungskonzepten frei entscheiden. Die Courtagen der Partner bewegen sich auf marktüblichem Niveau. Ist die Entscheidung getroffen, erarbeitet STATUS für ihn ab einer bestimmten Bestandsgröße ein Vorfinanzierungsmodell, um finanzielle Engpässe nach dem Wegfall der Bestandsprovision zu überbrücken.

Gewerbeunterstützung auch für bestehende Makler
Gerade im Bereich Gewerbe ist die Unterstützung durch das Firmenkompetenzcenter der STATUS GmbH für den Makler oft von finanziellem und personellem Vorteil. Dieser kann seine Gewerbeausschreibung an das Team der STATUS senden und bekommt in nur wenigen Tagen ein Vergleichsblatt mit mehreren Versicherern inkl. Leistungs- und Preisvergleich – und dies zu geringen Kosten. Vorteil ist, dass der Makler sich in der Zwischenzeit mit anderen Themen beschäftigen kann und das Angebot für seinen Kunden als Vergleich von der STATUS erstellt wird. Durch das kompetente Team von Gewerbespezialisten bekommt der Makler auch eine fachliche Unterstützung und wird beim Kunden nicht alleine gelassen.

Mitarbeiter für Vertriebe
Neu bei der STATUS ist das Umdeckungskonzept „i – Switch“ für Vertriebe. Gut aufgestellte Vertriebsunternehmen haben längst erkannt, dass der Ausschließlichkeitsvermittler neben seiner jahrelangen Erfahrung und Ausbildung noch einen großen Kundenstamm hat. STATUS bietet hier eine Lizenz für Vertriebe an. Hierdurch kann der Vertrieb in seinem Namen alle Vorteile der STATUS nutzen und bekommt hierdurch die Möglichkeit, ausscheidende Ausschließlichkeitsagenturen anzubinden. Dies mit allen Vorzügen des STATUS Konzeptes. Das System wird bereits bei mehreren Vertrieben erfolgreich umgesetzt.

Aktuell arbeiten mehr als 220 Vermittler mit der STATUS GmbH zusammen, Tendenz steigend.

Gerne kann man auch die Dienstleistung testen und sich selbst ein Bild der Möglichkeiten machen. Das eigene Intranet rundet das Leistungsspektrum ab. Hier erhält man weitere Infos über Sonderkonzepte, Bedingungsvergleiche und Berechnungssoftware der Gesellschaften.

Quelle: AdvilA Magazin