Alles wird teurer – so hört man oft.
Und es stimmt ja auch.
Grundlage dafür sind häufig Gesetze, die zu Beginn oder im Laufe eines Jahres in Kraft treten.
Aufpassen sollten zum Beispiel Autofahrer und Internetsurfer, aber auch Kreditnehmer und Vorsorgesparer.
Die Verbraucherzentrale NRW hat aufgelistet, wo Sie 2014 tiefer in die Tasche greifen müssen und wo es Sparmöglichkeiten geben wird.
Volle Mehrwertsteuer auf Silbermünzen
Die Mehrwertsteuer für Anlage- und Sammlermünzen aus Silber erhöht sich zum 1. Januar 2014 von bisher sieben auf dann 19 Prozent.
Die Bundesregierung hat damit eine Vorgabe der Europäischen Union umgesetzt, die Mehrwertsteuergesetze zu harmonisieren.
Der neue Steuersatz bezieht sich auf Silber-Anlagemünzen wie beispielsweise den China-Panda, den australischen Kookaburra, den Silber-Philharmoniker, aber auch auf Silber-Sammlermünzen.
Silberbarren unterliegen bereits heute schon dem vollen Mehrwertsteuersatz.
Neues Punktesystem bei Verkehrssünden
Bahnbrechende Veränderungen stehen bei der Verkehrssünderkartei in Flensburg ab 1. Mai 2014 an.
Wie bisher ist der Führerschein bei zu vielen Punkten weg.
Aber anstelle der jetzigen Skala von 1 bis 7 Punkten gibt es je nach Schwere des Vergehens nur noch 1, 2 oder 3 Punkte:
einen Punkt für „schwere Verstöße“ – wie das Telefonieren mit dem Handy am Steuer oder das unzulässige Parken in einer Feuerwehrzufahrt mit Behinderung eines Rettungsfahrzeuges,
zwei Punkte für „besonders schwere Verstöße“ – wie das Überfahren roter Ampeln,
drei Punkte für „Straftaten“ – wie Unfallflucht und Trunkenheit am Steuer.
Wohn-Riester: Verbesserungen bei der Eigenheimrente
Riester-Sparer können bislang schon Guthaben für den Kauf oder den Bau der eigenen vier Wände nutzen.
Bislang war dies nur zu Beginn der Auszahlungsphase des Vertrags möglich.
Ab 1. Januar 2014 nun kann beim Wohn-Riestern bestehendes Guthaben jederzeit verwendet werden, um die Schulden für die eigene Immobilie zu tilgen.
Das Kapital aus dem Riester-Vertrag kann entweder vollständig oder anteilig entnommen werden.
Der entnommene Betrag muss mindestens 3.000 Euro betragen.
Wird nur ein Teil entnommen, um den Vertrag weiterzuführen und die staatliche Förderung auch fortan zu erhalten, müssen mindestens 3.000 Euro im Sparvertrag verbleiben.
Verkürzte Verbraucherinsolvenz: Hohe Hürden
Wer privat pleite ist, muss sich ab 1. Juli 2014 auf Neuerungen im Verbraucherinsolvenzverfahren einstellen.
Für die meisten Schuldner fast unüberwindbare hohe Hürden hat der Gesetzgeber denjenigen auferlegt, die von der neuen Verkürzung des Verfahrens profitieren wollen: Nur wer mindestens 35 Prozent der Gläubigerforderungen sowie die Kosten des Verfahrens begleichen kann, soll künftig schon nach drei statt bislang nach sechs Jahren von seinen Restschulden befreit werden.
Für den Großteil der insolventen Schuldner werden diese Anforderungen wohl nicht zu erfüllen sein.
Mehr Transparenz bei Inkassoforderungen
Inkassobüros wie auch im Inkasso tätige Rechtsanwälte müssen künftig Ross und Reiter nennen, wenn sie Forderungen gegenüber Verbrauchern eintreiben.
Ab 1. November 2014 sind sie verpflichtet, den Namen und die Firma ihres Auftraggebers ebenso offenzulegen wie den Grund der Forderung.
Auch müssen sie das Datum des Vertragsabschlusses angeben sowie den Vertragsgegenstand benennen.
Darüber hinaus hat der Schuldner das Recht auf eine ausführliche Zinsberechnung sowie auf Angaben, die die entstehenden Inkassokosten erläutern und begründen.
So können Betroffene besser nachprüfen, ob behauptete Forderungen in der Sache sowie in der Höhe berechtigt sind.
Die neuen Anforderungen sind im „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ festgeschrieben, das im August 2013 verabschiedet worden ist.
Drosselung für Staubsauger
Die EU verbietet vom 1. September 2014 an stromfressende Staubsauger.
Ab diesem Zeitpunkt dürfen nur noch Geräte verkauft werden, die weniger als 1.600 Watt Leistung erbringen – und damit weniger Strom verbrauchen.
2017 wird auf 900 Watt gedrosselt.
Eine entsprechende Verordnung ist bereits Mitte 2013 in Kraft getreten.
Ebenfalls ab Anfang September 2014 müssen Hersteller alle Staubsauger mit einem Label versehen, das den Verbrauch anzeigt.
Dies reicht vom grünen A für geringen Stromverbrauch bis zum roten G für hohen Verbrauch.
Entscheidend ist die Leistung, also die Watt-Zahl.
Elektronische Gesundheitskarte
Die bisherige Krankenversicherungskarte wird zum Jahreswechsel ungültig.
Ab 1. Januar 2014 öffnet nur noch die elektronische Gesundheitskarte mit einheitlichem Logo, Chip und Foto die Tür zum Behandlungszimmer.
So haben es der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung für die rund 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherten vereinbart.
Die neue Karte enthält vorerst nur die Stammdaten, die auch auf der bisherigen Karte enthalten waren: Name, Geburtsdatum, Adresse sowie Krankenversicherungsnummer.
Neu ist jedoch ein Foto des Versicherten, um diesen besser identifizieren und Kartenmissbrauch eindämmen zu können.
EU-einheitlicher Widerruf beim Online-Kauf
Wer im Internet bestellt – egal ob Bücher, Schuhe, Smartphones oder Elektrogeräte –, der kann ab 13. Juni 2014 auf EU-weit einheitliche Widerrufsregelungen bauen.
Die Frist für einen Widerruf beträgt dann in allen EU-Ländern 14 Tage nach Erhalt der Ware.
Der Widerruf muss ausdrücklich gegenüber dem Online-Anbieter erklärt werden.
Die deutsche 40-Euro-Klausel, wonach der Händler die Retoure-Kosten bei einem Warenwert von über 40 Euro zahlt, entfällt mit Inkrafttreten des Gesetzes.
Der Onlineshop-Betreiber kann dem Kunden dann die Rücksendekosten bei einem Widerruf aufs Auge drücken, wenn er diesen darüber informiert.
Hartz IV-Regelsatz wird angehoben
Die Sozialhilfe und die Grundsicherung (Hartz IV) erhöhen sich zum Jahreswechsel.
Ein alleinstehender Erwachsener erhält ab 1. Januar 2014 monatlich 391 Euro Grundsicherung (2013: 382 Euro).
Die Regelsätze für die im Haushalt lebenden Partner und Kinder (Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft) steigen anteilig.
Für Kinder zwischen sechs und 14 Jahren gibt es beispielsweise sechs Euro monatlich mehr.
Die Anhebung der Regelbedarfsstufen gilt für Sozialhilfe, die Grundsicherung für Arbeitssuchende und für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Bessere Chancen auf Grundsatzurteil
Kunden oder Anleger, die von Anbietern hinters Licht geführt wurden, können ab dem 1. Januar 2014 leichter von Grundsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) profitieren.
Bisher konnten Finanzinstitute, Versicherungen und andere Unternehmen in brenzligen Fällen durch die Revisionsrücknahme Massenklagen aus dem Weg gehen.
Dadurch erhielten oftmals nur die Einzelkläger beziehungsweise diejenigen, die als erstes geklagt haben, ihr rechtmäßig zustehendes Geld.
Alle anderen Geschädigten gingen leer aus.
Mit der Neuregelung werden nun auch die Klagen weiterer Geschädigter zugelassen.
Neues Prozesskostenhilferecht
Geringes Einkommen ist kein Hindernis, seine Recht einzuklagen.
Nach dem Prozesskostenhilferecht erhalten Betroffene finanzielle Unterstützung.
Wer dies in Anspruch nimmt, muss aber vier Jahre nach Beendigung des Verfahrens von sich aus Auskunft über wesentliche Verbesserung seines Arbeitseinkommens geben.
Wird dem nicht nachgekommen, muss ein Strafverfahren befürchtet werden.
„Regelmäßige Arbeitsstätte“ wird „erste Tätigkeitsstätte“
Arbeitnehmer, die an mehreren Stätten ihres Unternehmens tätig sind, sollten mit ihrem Arbeitgeber rasch klären, welcher Arbeitsort ihr erster Einsatzort ist.
Denn ab dem 1. Januar 2014 wird der Bezugspunkt für die Berechnung der Entfernungspauschale wird nicht mehr die „regelmäßige Arbeitsstätte“, sondern die „erste Tätigkeitsstätte“ sein.
Wer von seiner Wohnung zu den verschiedenen anderen Einsatzorten fährt, kann künftig jedes Mal die Hin- und Rückfahrt mit 30 Cent pro Kilometer ansetzen, also sehr viel höhere Beträge als bislang, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.
1000-Euro-Grenze für Zweitwohnung am Arbeitsort
Die Regelungen für die arbeitsbedingte Zweitwohnung werden konkreter.
Bisher lag die Grenze bei 60 Quadratmetern und der maximal üblichen Ortsmiete.
Ab 2014 wird die Betragsgrenze für Miete, Betriebskosten, Stellplatz und Garagenmiete bei 1000 Euro festgesetzt.
Darüber hinaus wird die Notwendigkeit der Zweitwohnung geprüft.
Die „Arbeitswohnung“ muss näher als die halbe Entfernung der Erstwohnung zum Arbeitsplatz sein.
Grunderwerbssteuer
Im neuen Jahr müssen Hausbauer in vier Bundesländern tiefer in die Tasche greifen.
Die Grunderwerbssteuer steigt in Bremen und Niedersachsen von 4,5 Prozent auf fünf Prozent, in Berlin von fünf auf sechs Prozent und in Schleswig-Holstein von fünf auf 6,5 Prozent.
Beitragsbemessung bei Versicherungen
Die Beitragsbemessungsgrenzen für die Kranken- und Pflegeversicherung werden 2014 von 3937,50 auf 4050 Euro im Monat angehoben.
Ein gesamtes Einkommen von über 4050 Euro bleibt beitragsfrei.
Die Versicherungspflichtgrenze steigt von 52.200 auf 53.550 Euro im Jahr.
Ab einem Jahreseinkommen über der neuen Grenze entfällt die Versicherungspflicht bei gesetzlichen Krankenkassen.
Rentenbeitragsbemessungsgrenze
Die monatliche Grenze der allgemeinen Rentenversicherung steigt von 5800 auf 5950 Euro.
Die knappschaftliche Rentenversicherung erfährt ebenfalls Änderungen.
In den alten Bundesländern beläuft sich die Bemessungsgrenze bei 7300 Euro im Monat und in den neuen Bundesländern bei 6150 Euro im Monat.
Steuerlicher Grundfreibetrag
Unter einem Jahreseinkommen von 8354 Euro müssen keine Steuern gezahlt werden.
Bisher lag der steuerliche Grundfreibetrag bei 8130 Euro.
Der Eingangssteuersatz bleibt bei unveränderten 14 Prozent.
Kinderfreibetrag
Gute Nachrichten für Eltern.
Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt von 4368 auf 4440 Euro um Jahr.
Mindestlohn für Zeitarbeiter
In der Zeitarbeitsbranche sind rund 800.000 Menschen beschäftigt und die bekommen ab dem 1. Januar 2014 einen neuen Mindestlohn.
Im Westen soll die Mindestbezahlung um 3,8 Prozent auf 8,50 Euro steigen, im Osten sogar um 4,8 Prozent auf 7,86 Euro.
Der neue Mindestlohn ist allgemeinverbindlich, das heißt ab dem Jahreswechsel bekommen alle Zeitarbeiter den Aufschlag bezahlt.
Sepa
Ab dem 1. Februar 2014 wird sich der Zahlungsverkehr im Euro-Raum und einigen weiteren Ländern verändern.
Die vielen nationalen Zahlungssysteme werden durch das Sepa-System abgelöst.
Bei den neuen Kontodaten IBAN gilt in Deutschland für Verbraucher noch bis zum 1. Februar 2016 eine Übergangsfrist.
Kreditinstitute können deren inländische Überweisungen auch dann noch annehmen, wenn nicht die IBAN, sondern die Kontonummer und die Bankleitzahl angegeben werden.
Komplizierter wird die Sepa-Umstellung für Unternehmen, die Lastschriften einziehen.
Stromkosten
Die Förderung erneuerbarer Energien wird im neuen Jahr für steigende Stromkosten sorgen.
2014 wird der die Umlage für die Kilowattstunde Strom um 0,963 Cent auf 6,240 Cent steigen.
Ein Haushalt mit einem Durchschnittsverbrach von 3500 Kilowattstunden im Jahr wird im Monat 2,73 Euro mehr bezahlen müssen.
Warmwasser- und Heizwärmezähler
Ab dem 1. Januar 2014 müssen Vermieter geeichte Warmwasserzähler und Heizwärmemessgeräte verwenden.
Alte Wasserzähler, die seit dem 1. Januar 1987 in Betrieb sind und Heizkörper, die seit dem 1. Juli 1981 verwendet werden, müssen vom Vermieter zum Jahreswechsel durch neue Geräte getauscht werden.
Sollte der Vermieter dieser Regelung nicht nachkommen, darf der Mieter die auf ihn anfallenden Kosten für Warmwasser und Heizung pauschal um 15 Prozent kürzen.
Handynutzung im Ausland
Seit Jahren sinken die Preise für Handytelefonate im Ausland.
Auch 2014 wird es wieder günstiger.
Ab dem 1. Juli des kommenden Jahres müssen Verbraucher innerhalb der EU für Anrufe in die Heimat nur noch 23 Cent die Minute bezahlen.
Eingehende Anrufe im Ausland müssen mit sechs Cent die Minute bezahlt werden.
Das Versenden einer SMS im Ausland wird sieben Cent kosten, ein Megabyte Datenvolumen darf nicht mehr als 24 Cent kosten.
Brief- und Paketkosten
Die Deutsche Post darf zum Jahreswechsel die Portokosten erhöhen.
Die steigende Wettbewerbsintensität verlangt das, so die Post.
Ab dem 1. Januar 2014 wird eine Briefmarke für einen Standardbrief bis 20 Gramm 60 statt 58 Cent kosten.
Das Einschreiben verteuert sich um zehn Cent auf 2,15 Euro.
Pakete mit einem Gewicht über zwei Kilo werden neun Cent mehr kosten.
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